Tierärztlicher Behandlungsvertrag

Allgemeines

  1. Sie beauftragen uns mit der Untersuchung, Behandlung und/oder ggfs. der Operation des Tieres (die
    „Behandlung“).
  2. Sie versichern, dass Sie Halter:in des o. g. Tieres und/oder – z. B. im Auftrag der Tierhalter:innen berechtigt sind, diesen Vertrag über eine Behandlung mit uns einzugehen, d. h. Sie erklären, dass der/die Tierhalter:in mit der Behandlung einverstanden ist.
  3. Unabhängig davon versichern Sie, dass Sie uns persönlich die dabei nach der Gebührenordnung für Tierärzte („GOT“) anfallenden Gebühren und Kosten gegen Erhalt einer entsprechenden Rechnung bezahlen werden. Auch bei krankenversicherten Tieren erfolgt die Bezahlung in unserer Praxis direkt und persönlich durch Sie. Die Bezahlung hat im Anschluss an die Behandlung oder bei Operationen bei Abholung des Tieres zu erfolgen. Bei Vorstellung des Tieres im Notdienst fällt ein Zuschlag nach der GOT an. Eine solche Bezahlung kann nur in bar oder per EC-/Kreditkarte erfolgen. In Form einer individuellen Ergänzung dieses Vertrages kann die Abrechnung über eine externe Verrechnungsstelle erfolgen.
  4. Soweit es für eine tierärztliche Diagnose erforderlich ist, ermächtigen und bevollmächtigen Sie uns, Leistungen Dritter (wie Labor- oder Spezialuntersuchungen) in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung in Anspruch zu nehmen und für Sie auszulegen.
  5. Auf Nachfrage erteilen wir Ihnen vor der Behandlung eine Gebühren- und Kostenschätzung.

Sonstige Informationen zu unserer Praxis

  1. Zuständige Aufsichtsbehörde: Landestierärztekammer Hessen ⸱ Bahnhofstr. 13 ⸱ 65527 Niedernhausen ⸱ Telefon: 06127 90 75 0 ⸱ E-Mail:
  2. Berufshaftpflicht: Continentale Versicherungsverbund · Telefon: 0231 91 90
  3. Für unsere Praxis und diesen Vertrag gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: